Haushaltshilfe bei Erkrankungen
sowie nach einer OP oder einem Unfall
Wenn Sie sich kürzlich einer Operation unterzogen haben oder an einer schweren Krankheit leiden, steht Ihnen nach §38 SGB V(*bzw §37 SGB V) eine Haushaltshilfe zu.
Wir prüfen kostenlos und unkompliziert Ihre Ansprüche und helfen mit der Beantragung.
Wir bieten wertvolle Unterstützung, wenn Sie durch eine schwere Krankheit, nach einer Operation oder einem Unfall im Alltag eingeschränkt sind.
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Knochenbruch
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Bandscheibenvorfall
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Parkinson-Krankheit
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Multiple Sklerose
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Herzinfarkt
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Schlaganfall
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Fortgeschrittenes Rheuma
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Hüftgelenk-OP
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Psychische Überforderung
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andere Krankheiten mit ähnlichem Schweregrad
Leistungsanspruch
Im Falle einer Operation oder einer Erkrankung haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass in dieser Zeit niemand mehr den Haushalt führen oder die Kinder betreuen kann. Sie sind alleinstehend oder die im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterführen, da z.B. berufstätig oder aus gesundheitlichen Gründen.
Abrechnung
Die Abrechnung der Haushaltshilfe erfolgt direkt über Ihre Krankenkasse, die den Großteil der Kosten übernimmt. Sie als Versicherter leisten lediglich eine Zuzahlung von 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag. Dies entspricht einem Betrag zwischen 5 Euro und 10 Euro pro Tag. Wenn Sie für dieses Jahr von Zuzahlungen befreit sind, entfällt Ihre Eigenbeteiligung vollständig.
Antragsstellung
Gerne unterstützen wir Sie beim Beantragungsprozess!
Wir machen es Ihnen leicht
Indem wir uns auf Ihre Bedürfnisse einstimmen und einen individuellen Plan erstellen,
der Ihren Erwartungen perfekt entspricht.