Kostenlose Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und nach der Entbindung
Schwangeren sowie Frauen nach der Entbindung steht laut § 24h SGB V eine Haushaltshilfe zu.
Wir prüfen kostenlos und unkompliziert Ihre Ansprüche und helfen mit der Beantragung.
Wichtig ist, dass es keine weitere Person gibt, die im Haushalt lebt und diesen führen kann
Wann steht Ihnen eine Unterstützung zu?
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gesundheitliche Probleme
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frühzeitige Wehen
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verkürzter Gebärmutterhals
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absehbare Frühgeburt
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Arzt verordnet Bettruhe
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Krankenhausaufenthalt, Reha oder Kur
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Muttermund öffnet sich frühzeitig mit folgender Cerclage
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Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin
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Unfall während der Schwangerschaft
Wann haben Sie Anspruch?
Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Entbindung unter starken Beschwerden leiden und niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Haushaltshilfe.
Sie sind alleinstehend oder die im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterführen, da z.B. berufstätig oder aus gesundheitlichen Gründen.
Antragsstellung
Es ist ganz einfach!
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine ärztliche Bescheinigung über die “medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe” ausstellen. Diese sollte klar angeben, dass die Haushaltshilfe benötigt wird, um z.B. eine drohende Frühgeburt zu verhindern oder einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden.
Diese ärztliche Bescheinigung reichen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse ein. Sobald die Bestätigung erfolgt ist, erhalten Sie umgehend Unterstützung von uns.
Die Dauer der Hilfe ist gesetzlich nicht begrenzt und wird individuell von Ihrem Arzt festgelegt. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Krankenkasse, die alle Kosten für die Haushaltshilfe übernimmt.
Was übernehmen wir:
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Kinderbetreuung
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Essenszubereitung
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Wohnungsreinigung
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Kleiderpflege
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Begleitung zum Arzt
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Einkäufe und Besorgungen