Pflegegrade
Ein Pflegegrad spiegelt den Grad der Pflegebedürftigkeit wider und zeigt an, wie stark jemand auf Pflege angewiesen ist.
Stellen Versicherte erstmals einen Antrag auf Pflegeleistungen, wird die Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder dem MEDICPROOF für Privatversicherte im Auftrag der Pflegekasse festgestellt. Dazu wird eine Vor-Ort-Begutachtung durchgeführt. Danach gibt der jeweilige Medizinische Dienst eine Empfehlung zur Zuordnung zu einem Pflegegrad ab. Die Pflegekasse richtet sich nach diesem Gutachten und spricht einen Pflegegrad zu oder lehnt den Antrag ab
Kriterien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden sechs Lebensbereiche, auch Module genannt, begutachtet. Diese bilden die Grundlage für die Bewertung und Einstufung des Pflegegrades.
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